Hausordnung
für die Wohnanlage Schmid-Ballauf-Weg 3, 80997 München
vom Februar 2020
Vorwort: Ein ruhiges und friedliches Zusammenleben der Hausgemeinschaft setzt voraus, dass alle Hausbewohner Rücksicht aufeinander nehmen und das Hauseigentum schonend behandeln. In der nachfolgenden Hausordnung sind diejenigen Regeln zusammengefaßt, die allen Hausbewohnern ein angenehmes und harmonisches Wohnen ermöglichen.
1. Lärm
Jedes die Ruhe störende Geräusch ist nach Möglichkeit zu vermeiden, auf jeden Fall aber von 22:00 bis 8:00 und mittags von 12:00 Uhr bis 15:00 zu unterlassen.
Besonders ruhestörende Hausarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten - Hämmern, Sägen, Bohren mit elektrischen Bohrmaschinen sind Montags bis Samstags von 8:00 bis 12:00 und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestattet, an Sonn- und Feiertagen aber in jedem Fall zu unterlassen.
Bei Rundfunk- und Fernsehempfang, beim Abspielen von Tonträgern und dergleichen ist auf Zimmerlautstärke zu achten, insbesondere in der Mittagszeit und abends (s.o.). Hausmusik ist auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 und von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags auf 10:00 bis 12:00 Uhr und auf 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. Bei regelmäßigem Üben ist Hausmusik auf zwei Stunden täglich begrenzt. Nähmaschinen, Schreibmaschinen und Klaviere sind so aufzustellen, daß sie nicht lärmen oder schallzuilsolieren. Andernfalls müssen die Räume schallisoliert werden.
Fußballspielen, Rollschuh-/Skateboardfahren etc. im Hofbereich ist möglichst zu unterlassen und auf der Spielstraße durchzuführen. Beim Spielen auf der Straße ist auf die Mittags-Ruhezeiten von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu achten.
2. Reinhaltungspflichten
2.0 Im Haus wird die Reinigung des Gemeinschafts-Treppenhauses, der Treppenhausfenster, der Kellertreppe, des Waschraums und des Heiz- und Fahrradkellers bis auf Widerruf durch einen Hausmeister oder eine Reinigungsfirma durchgeführt.
2.1 Hausbewohner dürfen scharf- und übelriechende Sachen, leicht entzündliche und gesundheitsschädliche Stoffe nicht in ihrer Wohnung und insbesondere auch nicht in den Kellern zu lagern.
2.2 Müll, Unrat, Küchenabfälle und dergleichen dürfen nur in - nicht neben - die dazu bestimmten Mülltonnen im Hof geleert werden. Sperrige Abfälle, insbesondere Kartons etc. sind zu zerkleinern. Die Deckel der Mülltonnen sind nach Gebrauch zu schließen und ordentlich zu hinterlassen.
2.3 Sperrmüll und brennbare Stoffe müssen gesondert privat entsorgt werden und dürfen nicht neben die Mülltonnen gestellt werden.
2.4 Abfalleimer, Müllsäcke und dergleichen dürfen nicht im Treppenhaus, den Kellergängen oder im Hof abgestellt werden.
2.5 Die Hausbewohner müssen das Haus von Ungeziefer rein halten. Gesundheit und Sauberkeit gebieten es, das Auftreten von Ungeziefer dem Hausmeister bzw. Eigentümer unverzüglich mitzuteilen.
2.6 Das Füttern von Tauben auf den Balkonen oder im Bereich der Wohnanlage ist nicht gestattet.
2.7 Jeder Wohnungsmieter muß dafür sorgen, daß durch seine Haustiere weder Schmutz noch Belästigung verursacht werden. Daher sollten insbesondere Hunde außerhalb der Wohnung an der Leine geführt werden. Eventuelle Verunreinigungen sind vom Tierhalter sofort zu entfernen.
2.8 Tiere sind von Kinderspielplätzen und dem Vorgarten der Wohnanlage fernzuhalten.
2.9 Die Mieter sind zu ordnungsgemäßem Heizen und Lüften entsprechend der Empfehlung der Verbraucherzentrale angehalten. Das Aufstellen von größeren Schränken ohne ausreichendem Luftzirkulationsabstand an den Außenwänden ist nicht gestattet.
2.10 Küchenspülungen, Klosettbecken, Badewannen und Duschen sind vom Mieter in gebrauchsfähigem Zustand zu halten. Verstopfungen sind vom Mieter auf seine Kosten zu beheben.
3. Sorgfaltspflichten
3.1 Jeder unnütze Verbrauch von Kaltwasser und Strom (Dauerlicht) in den Gemeinschaftsanlagen geht zu Lasten der Allgemeinheit und ist daher zu vermeiden.
3.2 Die Hausbewohner sollen mit Schlüsseln und Schlössern sorgfältig umgehen.
3.3 Bei längerer Abwesenheit soll dem Hausmeister oder dem Eigentümer mitgeteilt werden, wo der Wohnungsschlüssel hinterlegt ist und wer im Notfall die Wohnung öffnen kann.
3.4 Die Balkone und Terrassen sind von Schnee und Unrat zu säubern.
3.5 Das Reinigen von Kellerlichtschächten und Kellerfenstern, soweit solche innerhalb des Kellerabteils liegen, sowie das ordnungsemäße Lüften der Keller in dem Umfang, wie dies für den gesamten hauskeller erforderlich ist, ebenso das Schließen der Kellerfenster bei Nacht, Regen und insbesondere bei Kälte und Frost, obliegt dem jeweiligen Kellerbesitzer.
3.6 Jeder Mieter hat dafür zu sorgen, daß durch Familienmitglieder, Besucher etc. keine Belästigung der Mitbewohner, keine Verunreinigung und keine Beschädigung des Hauses oder des Eigentums der Mitbewohner geschieht; andernfalls ist er für den entstandenen Schaden haftbar.
3.7 Die Hausbewohner sind zur schonenden Behandlung und Reinhaltung der gesamten Wohnanlage und der Grünanlage samt Wegen und Plätzen verpflichtet. Verunreinigen oder mutwiliges Zerstören der Garten- und Spielanlage ist untersagt und verpflichtet den betreffenden Eigentümer zum Schadenersatz, auch wenn der Schaden durch seine Angehören, Besucher etc entsteht.
3.8 Die Hauseingangstüren sind geschlossen zu halten.
3.9 Teppiche, Vorlagen, Polstermöbel, Betten, Matratzen etc. dürfen weder im Treppenhaus noch auf den Balkonen und Terrassen, noch im Außenbereich des Grundstücks gereinigt werden.
3.10 Auf Balkonen dürfen keine Pflanzen aufgestellt werden, die höher als 2m wachsen. Blumenkästen und Blumentröge sollen geschlossen sein. Blumenkästen dürfen nur innenliegend an der Balkonbrüstung angebracht werden und auch nur so, daß sie keine Spuren hinterlassen. Das Abstellen von Bierkästen oder ähnlichem Unrat auf den Balkonen ist untersagt.
4. Sonstiges
4.1 Das Abstellen von Schuhen, Fahrrädern, Kinderwägen, Surfbrettern, Möbeln, Pflanzen oder anderen Gegenständen im Flur/Treppenhaus oder in den Kellergängen ist nicht gestattet.
4.2 Das Anbringen von Schildern, Kästen u.sw. außerhalb der Wohnung darf nur in Absprache mit der Hausverwaltung erfolgen.
4.3 Klingel- und Briefkastenschilder sind von den Bewohnern wegen der Einheitlichkeit grundsätzlich beim Hausmeister bzw. Eigentümer zu bestellen.
4.4. Es existiert ein Breitbandkabelanschluß. Das Anbringen von privaten Außenantennen oder Satellitenschüsseln ist nicht gestattet.
4.5 Alle behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerpolizei und des Bezirkskaminkehrers, sind von den Hausbewohnern und allen Benutzern der Wohnanlage zu beachten, auch dann, wenn hierüber in der Hausordnung nichts gesagt wird.
4.6 Keller und Tiefgarage dürfen nicht mit offenem Licht - z.B. brennender Zigarette - betreten werden.
4.7 Das Rauchen im Treppenhaus, in den Kellergängen, der Garage sowie generell in allen gemeinschaftlichen Räumen ist untersagt.
4.8. Balkonverkleidungen und Markisen dürfen nur in Absprache mit dem Eigentümer und nur in folgender Ausführung angebracht werden: Stoff in Blockstreifen weiß-hellgrau mit Streifenverlauf senkrecht (von oben nach unten!) wie Balkongeländer oder weiß uni bzw. hellgrau uni in der Qualität WAREMA Dessin 1219.
4.9 Fahrräder dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen der Außenanlage und im Fahrradraum abgestellt werden, sowie im eigens gemieteten Kellerraum. Sollten Fahrräder außerhalb der genannten bereiche abgestellt sein, ist der Hausmeister berechtigt, die Fahrräder zu markieren, umzustellen und im Fahrradraum zu verbringen. Sollten die Besitzer der Fahrräder die markierten Fahrräder nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt haben, werden diese Fahrräder entsorgt.
Um besitzlose Fahrräder identifizieren zu können, wird einmal jährlich eine Fahrradaktion durchgeführt. Die Bewohner werden schriftlich aufgefordert, ihre Fahrräder zu identifizieren. Besitzlose Fahrräder werden aussortiert und nach einem Monat entsorgt.
Fahrräder mit Verbrennungsmotor dürfen nicht im Fahrradraum abgestellt zu werden. Es wird keine Haftung für Fahrräder etc. übernommen, die in Gemeinschaftsräumen abgestellt werden.
4.10 Das Grillen mit Holzkohle auf den Balkonen und Terrassen ist im Interesse aller Hausbewohner wegen Geruchsbelästigung und Rußexposition verboten.
5. Waschküchen- und Garagenordnung
5.1 Die Benutzer der Waschküche haben die Waschküche und die dort aufgstellten Geräte stets sauber und ordentlich zu hinterlassen. Die Waschküche und die Trockenräume sind ausreichend zu lüften. Bei Unwetter, Regen und insbesondere bei Frost sind die Fenster zu schließen.
5.2 Im Balkonbereich ist das Aufhängen von Wäsche aus optischen Gründen - über die Balkonbrüstung hinaus - zu unterlassen.
5.3 Reparieren, Warten, Waschen und Pflegen - insbesondere Ölwechsel - von Kraftfahrzeugen aller Art in der Garage sowie auf Wegen und Plätzen der Gemeinschaftsanlage ist untersagt.
6. Einhalten der Hausordnung
6.1 Jeder Wohnungsmieter ist dafür verantwortlich, daß diese Hausordnung auch von seinen Familienangehörigen, Verwandte, Freunden, Besuchern etc. eingehalten wird.
6.2. Beschwerden über die Nichteinhaltung der Hausordnung sind dem Eigentümer schriftlich zuzuleiten.
6.3 Der Hausmeister ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Hausordnung einzuschreiten und verpflichtet, die Verwaltung darüber zu unterrichten.
-- München im Februar 2020, Der Eigentümer --